Demokratie - Freiheit - Sicherheit:             Kurzbeschreibung der                               11 Einzelvorträge

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14.  Demokratie - Freiheit - Sicherheit

 

          14.1  Sind wir ein freies Volk ? Teil 1

14.1.1  Menschenrechte

 

Wenn wir in der heutigen Zeit die Nachrichten lesen oder ihnen zuhören, so fällt doch sicherlich auf, dass immer wieder vom Verstoss oder der Einhaltung von Menschenrechten berichtet wird. Es wäre wünschenswert, würden derartige Berichte, so wie es einmal gedacht war, als Information und nicht als reine Beurteilung ausgestrahlt.

Als ich vor über vier Jahren ( Anfang 2014 ) mit einer Datensammlung zu dem mir selbst gesetzten Themenkomplex: „Demokratie – Freiheit – Sicherheit“ begann, und diese Daten dann vor zweieinhalb Jahren begann zu Papier zu bringen, ahnte ich nicht im Geringsten, welchen Umfang diese Arbeit annehmen sollte. Aber wollte ich dieses Thema, welches mir ja offensichtlich, auf Grund der aktuellen Weltsituation, unter den Nägeln brannte, glaubhaft und vor allem übersichtlich darstellen, so mußte ich weit zurückgreifen. Ich mußte beginnen mit den Ursachen, die doch ganz offensichtlich der gesamten Menschheit seit Jahrtausenden ebenfalls unter den Nägeln brannte, und die doch niemals soweit unter Kontrolle gebracht werden konnten, dass wir auch einmal über Jahrtausende in Frieden leben konnten.

Es war der immer wiederkehrende Wunsch nach Frieden, vor allem immer kurz nach kriegerischen Auseinandersetzungen, der friedvolle Absichten, friedlich gestimmte Gesinnungen, niemals allerdings – und das gilt bis heute – international gültige Gesetze hervorbrachte, die von allen Staaten und Regierungen zu jedem Zeitpunkt gleichzeitig akzeptiert wurden. Gesetze, welche bei Übertretung der sogenannten „Menschenrechte“, zu Verurteilung und Strafe führte. Menschenrechte, so wie wir den Begriff heute interpretieren, die schon weit vor ihrer offiziellen Einführung im Jahre 1948 zahlreiche Vorgängerinitiativen aus anderen Epochen und unterschiedlichsten Kulturkreisen auf eine moderne Version vereinigte. Ferner führe ich einige, wesentliche Dokumente und internationale Menschenrechtsverträge auf. Interessant hierbei ist, dass z. B. die "Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker" von den Staaten: USA, Neuseeland Kanada und Australien nicht unterschrieben wurden.

 

14.1.2  Geschichte der Menschenrechte

 

Hier beginnt es bei den Wurzeln der Menschenrechte in der Antike. Es folgt die weitere, chronologische und inhaltliche Entwicklung im jüdisch - christlichen Einflussbereich. Einen wesentlichen Schub bekam die Entwicklung selbstverständlich in der Zeit der Aufklärung. Besonders erwähnenswert ist hier die Grundlegung unseres heutigen, praktizierten Staatsgebildes ( Legislative und Exekutive ) durch John Locke ( 1632 - 1704 ), einem starken Mann im Empirismus, und die ergänzende Komponente der Judikative durch den französischen Philosophen Charles de Montequieu ( 1689 - 1755 ) aus der Zeit der französischen Aufklärung. Zum Schluss erfolgt eine ebenfalls chronologische Auflistung aller wesentlichen Dokumente und Gesetzestexte, die an der Entwicklung der heute existierenden Menschenrechte ihren Anteil hatten.

 

14.1.3 Staatsbegriff und Menschenrechte

 

Wir leben in einer Welt, in der wir, anhand der ausgestrahlten, offiziellen Nachrichten und Informationen, am Ende nicht mehr so richtig wissen, was stimmt, was nicht stimmt und was ausgegrenzt wurde. Schon allein aus diesem Grunde ist nach wie vor der Kategorische Imperativ Immanuel Kant´s ( 1724 - 1804 ) und seine Aussage:"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit", aktueller als je zuvor. Aber schon weitaus früher, ca. 500 v. Chr., erkannte Siddhartha Gautama - der spätere Buddha - die Intuition als besseren Ratgeber an als anerzogene und zweckbestimmte Meinungen oder Gesetze. Zu lesen in der Vimamsaka Sutta 47, Abschnitt 3 und 4. Ich habe sie einmal als den "Asiatischen Imperativ" betitelt. Und genau aus diesen Entwicklungen heraus brauchen wir Definitionen und Grundlagen, wie sie z. B. für eine moderne Staatsführung wesentlich sind. So auch die Antwort auf die Frage "Was ist ein Staat?" Antwort: Ein Staat wird dann als Staat bezeichnet, wenn er folgende   drei Kriterien erfüllt: 

1. Ein Staatsgebiet

2. Ein Staatsvolk

3. Ein gemeinsames Recht.

In der heutigen Zeit eminent wichtig.

Diese drei Grundbedingungen werden ausführlich dargestellt.

 

14.1.4 Die US - Verfassung und das GG der BRD

 

Die US - Verfassung, verabschiedet am 4. Juli 1776, geht hauptsächlich auf den 3. amerikanischen Präsidenten Thomas Jefferson zurück. Dieser wiederum stützte sich im Wesentlichen auf die Staatsvorstellungen des englischen Philosophen John Locke. Kaum etwas steht ausdrücklicher für den "American Way of Life" als das Glück des Einzelnen mit Verfassungsrang. In der gedachten Form auch ein wesentlicher Grund für die Loslösung von der englischen Krone.

Demgegenüber kann man bei der Schaffung unseres Grundgetzes, 8. Mai 1949, wohl eher von diktierten Grundnormen als von einer wirklichen Verfassung reden. Im Einzelnen werden die 11 verschiedenen Blöcke aufgeführt und die wesentlichen Artikel diskutiert.

Der Unterschied zwischen der US - Verfassung und unserem GG liegt auf der Hand:

Die US - Amerikaner haben sich ihre Verfassung genommen!

Deutschland hat sein Grundgesetz

bekommen!

 

14.1.5 Das GG und internationale Verträge

 

Es gibt zahlreiche, internationale Verträge, die teilweise mit dem GG konkurrieren, es sogar, in einigen Punkten, außer Kraft setzen. Es sind dies in der Hauptsache:

1. Der Zusatzvertrag 2 zum Lissabonvertrag

2. Die Haager Landkriegsordnung

3. Die UN - Feindstaatenklausel

4. Der 2 + 4 Vertrag

Einschneidend ist, auch nach dem 2 + 4 Vertrag, die immer noch gültige UN - Feindstaatenklausel, d.h. nichts anderes, als das es nach 75 Jahren der Beendigung des  2. Weltkrieges immer noch keinen Friedensvertrag von Deutschland und Japan mit den damaligen Alliierten gibt. Im Gegenteil, im 2 + 4 Vertrag vom 17. Juli 1990 wird die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte von 500 000 auf 370 000 reduziert. Dazu kommt, dass im Zusatzvertrag 2 zum Lissabonvertrag vom 01. Dezember 2009 die Anwendung der Todesstrafe ermöglicht wird. Sieht so ein souveräner Staat aus? 

 

14.1.6 Resümee zum Staatsbegriff, US - Verfassung, GG und internationalen Verträgen

 

In diesem letzten Teil der 1. Serie wird Stellung bezogen auf den Titel: "Sind wir ein freies Volk"? Unter Berücksichtigung der Hegel´schen Erkenntnis:"Das Wahre ist das Ganze", kann die Frage nach der Freiheit eines Volkes nur nach Kenntnis aller beteiligten Faktoren beantwortet werden.

Ein Auto wird schließlich auch erst eines sein, wenn die Bauteile Motor, Getriebe, Kupplung, Fahrwerk, Karosserie und Innenausbau zweckmäßig verbunden sind. An einem einzigen Beispiel soll hier in der Kurzbeschreibung demonstriert werden, dass nur noch sehr wenig Wesentliches im Einklang steht. Im Kontrast zu Art. 116, Abs. 1 des GG stimmen 3 Punkte absolut nicht mehr überein:

1. Der Bezug des GG auf die Grenzen von 1937 und das im Jahre 1949

2. Der Begriff "Deutscher" bezogen auf diese Grenzen

3. Generell die Benutzung des Begriffes "Deutsches Reich" im GG von 1949 und nicht, was logischer wäre: "Bundesrepublik Deutschland."

Im Anschluss werden einige weitere Unstimmigkeiten, ja sogar Gegensätze, aufgedeckt. Diese Flickschusterei der deutschen Rechtsgrundlage kann verglichen werden mit einem Richter der den Angeklagten anspricht:"Angeklagter, hiermit verurteile ich sie zu lebenslänglicher Haft - oder warten sie mal, ich spreche sie frei, denn mir ist gerade etwas eingefallen."

Dieser Teil deckt die krampfhaften aber zwecklosen, aber auch unmöglichen Bemühungen der Politiker und Juristen auf, Feuer mit Wasser zu verbinden.

 

14.2 Sind wir ein freies Volk? Teil 2

 

14.2.1 Moses - Konfuzius - Jesus - Gandhi - GG - Bush ( Vom Ideal zum Missbrauch der Menschenrechte )

 

Es ist langsam ein vertrautes Mittel der Menschheitsgeschichte geworden, dass immer nach menschlich verursachten Katastrophen ( Kriege, Hunger, Armut ) neue Regeln aufgestellt werden, die eine Wiederholung ausschließen sollen. Neue Regeln die, zum Zeitpunkt der Erstellung, durchaus ernst gemeint waren und einen nachvollziehbaren, euphorischen Charakter hatten. Nun - wir kennen die Menschen - es geht nicht lange gut.                                   Unter diesen Gegebenheiten sind die Gesetze, Gebote, Verbote und Dogmen zu verstehen, wie sie unter Moses, Konfuzius, Jesus, Gandhi, um nur die wichtigsten zu nennen, entstanden. 

Was einmal als Ideal begann, die amerikanische Verfassung, ist heute nur noch ein jämmerliches Papier ohne Umsetzungswillen. Ähnlich kann die Schaffung unseres Grundgesetzes gesehen werden und in seinem Schlepptau die Wiedervereinigungsverträge, ganz oben der 2 + 4 Vertrag.

 

14.2.2 Stellungnahmen zum GG

 

Dieser Vortrag besteht zu einem großen Teil aus eingeblendeten Reden deutscher Politiker und ihrer Stellungnahme zum Verfassungscharakter unseres Grundgesetzes. Neben der schon früher erwähnten Rede des Staatsrechtlers und einer der Väter des GG, Prof. Carlo Schmid, vom 08.09.1948, erklären hier eindeutig Sigmar Gabriel, Gregor Gysi und Wolfgang Schäuble ausdrücklich die Nichtsouveränität der BRD. 

Eines der jüngsten Dokumente: "Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages" erstellt am 21.06.2006, dürfte auch den letzten Zweiflern an der Souveränität unseres Landes genügen. Die entscheidende Stelle: 

- - - Die ersten beiden Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Friedensvertrages werden durch den 2+4 - Vertrag somit nicht erfüllt. Daher wird in der Völkerrechtswissenschaft eher dazu tendiert, den 2+4 - Vertrag nicht als Friedensvertrag anzusehen. - - -

Wenn dann auch noch ein J.F. Kennedy mehrmals betont, dass die BRD bis 2099 ein besetztes Land bleibt, ist doch eigentlich alles gesagt!

 

14.2.3 Entstehung und Realität des GG - Teil 1

 

In diesem Teil behandele ich die Artikel unseres Grundgesetzes, die mit unserem aktuellen, internationalen Rechtsstatus zu tun haben, und die dann eine persönliche Einschätzung erlauben zu der Frage: "Sind wir ein freies Volk?"

Wie wir sehen werden, scharen sich die wesentlichen Artikel um den Artikel 79, der auch in der juristischen Umgangssprache als "Ewigkeitsklausel" bezeichnet wird. 

Wie allmählich, im Laufe von Jahrzehnten gestückelt, die Prioritäten der Selbstbestimmung der Bundesländer und des Bundes auf die EU übertragen wurde, zeigt die Entwicklung des Artikels 23. Eine Entwicklung von höchster Priorität bis zur Streichung.

Auch - oder besser - für den Nichtjuristen habe ich gut verständlich dieses Tohuwabohu dargestellt. 

Schlicht ausgedrückt: Unvorstellbar!

 

14.2.4 Entstehung und Realitäz des GG - Teil 2

 

Und es geht, in diesem 2. Teil über die Entstehung und Realität des GG, munter weiter mit Änderungen, aber auch mit einfach nicht durchgeführten, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Also eine Abfolge von Änderungen und Unterlassungen die keinen demokratischen Hintergrund vermuten lassen. Es geht hier um die Artikel 20, 24, 120, 139, und 146. In dieser Kurzbeschreibung möchte ich nur die Artikel 139 und 146 hervorheben.

Art. 139: Hier ist klar definiert, dass im alliierten Hintergrund Gesetze existieren, die über dem GG stehen. 

Art. 146: Es wird bewiesen, dass die BRD, weder vor noch nach der Wiedervereinigung, ein souveräner Staat war oder ist.

Es liegt hier die Betonung auf "GG" vor der Wiedervereinigung und auf "Verfassung" nach der Wiedervereinigung. Eine vorgeschriebene Grundgesetzänderung nach der Wiedervereinigung wurde bis heute nicht durchgeführt.

 

14.2.5 Resümee zu Menschenrechten, US - Verfassung und Geschichte des GG

 

Was sollte, als 2. Resümee eines großen Komplexes, der unter der Überschrift: "Demokratie - Freiheit - Sicherheit" zusammengefasst wurde und der sich im Laufe von fast fünf Jahren zu insgesamt 11 Einzelvorträgen entwickelt hat, gesagt werden?

Ja, es hat sehr viel Mühe gekostet, ja, es war zeitraubend und teilweise schwierig erfahrbar, aber zum Einen ist es halt mein Interessengebiet und Hobby und zum Anderen erweitert es in hohem Maße den eigenen Horizont. Und noch etwas habe ich, so quasi als Begleiterscheinung, bei mir feststellen können: Es führt auch zu einer gewissen Art von Demut im Hinblick auf die extreme Vielschichtigkeit dieses gesamten Komplexes. Es ist ja nicht nur das Durchschauen der Funktion der Informationsstrukturen der Mainstreammedien, es ist, und darin liegt ja gerade die Herausforderung, die ganz persönliche Auswahl aus den Internetangeboten und den anderen, frei zugänglichen Medien.

Es wird noch einmal kurz zusammengefasst, in welchem Verhältnis die Menschenrechte in der Entwicklung, oder besser gesagt, in der Umsetzung der US - Verfassung und des GG zur Anwendung kommen bzw. ausgesetzt oder mißachtet werden. Es wird noch einmal eine chronologische Entwicklung der Menschenrechtsgeschichte und ihre reale Anwendung aufgezeigt.

 

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© Hans-Werner Dünnebacke